Entgegen Koalitionsvertrag – Kündigungsfristen nicht auf Kosten der Mieter vereinheitlichen
20. April 2010, AktuellesDer CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Jan-Marco Luczak hat sich als Mietrechtsexperte anlässlich einer Klausurtagung der Rechtspolitiker der Union gegen die im Koalitionsvertrag vorgesehene Vereinheitlichung der Kündigungsfristen ausgesprochen.
Luczak sagte: „Ich sehe bei der Vereinheitlichung der Kündigungsfristen derzeit keinen Handlungsbedarf. In der Praxis spielen die asymmetrischen Kündigungsfristen keine Rolle, da die meisten Kündigungen ohnehin von den Mietern ausgesprochen werden.“ Luczak betonte weiter, dass der soziale Charakter des Mietrechts gewahrt werden soll – Mieter, die seit vielen Jahren in einer Wohnung leben und dort verankert sind, sollten nicht innerhalb von drei Monaten umziehen müssen.
Luczak: „Wir machen keine Klientelpolitik zugunsten der Vermieter. Die derzeitige Rechtslage ist angemessen.“ Danach verlängert sich die Kündigungsfrist für den Vermieter nach fünf bzw. acht Jahren Mietdauer zwingend auf sechs bzw. neun Monate. Für den Mieter verbleibt es dagegen bei der dreimonatigen Kündigungsfrist.
Dagegen sieht Luczak beim Problem der Mietnomaden Regelungsbedarf. Luczak: „Mietnomaden verursachen enorme Schäden und sind insbesondere für private Kleinvermieter oft existenzbedrohend. Wir wollen Vermietern ermöglichen, schnell zu reagieren, wenn sie es mit einem Mietnomaden zu tun haben. Dazu werden wir vor allem verfahrensrechtliche Vorschriften ändern. Es kann nicht sein, dass Mietnomaden eine Räumungsklage auf bis zu zwei Jahre verzögern können.“
Auch im Bereich der energetischen Gebäudesanierung spricht Luczak sich für Änderungen aus: „Das derzeitige Mietrecht behindert energetische Sanierungen. Vermieter müssen oft über mehrere Monate Mietausfälle kompensieren und sehen sich dauerhaft Kosten gegenüber, die sie nicht als Betriebskosten auf die Mieter umlegen können. Das behindert die notwendigen Investitionen, um unsere ehrgeizigen CO2-Einsparziele zu erreichen.“ Luczak betonte, das Klimaschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei. Deswegen müssten sich auch Mieter daran beteiligen: „Wir werden aber darauf achten, dass durch die Pflicht zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen und die Einschränkung des Minderungsrechts das vertragliche Gleichgewicht zwischen Mietern und Vermietern gewahrt bleibt.“
Luczak wird diese Positionen als zuständiger Berichterstatter für die Union bei den Verhandlungen mit dem FDP-geführten Bundesjustizministerium mit Nachdruck einfordern.