Die Berliner Zeitung sprach mit Mietrechtsexperten Dr. Jan-Marco Luczak über den sozialen Charakter künftiger Gesetzesänderungen ...
28. April 2010, Pressespiegel... und veröffentlichte das Ergebnis auf Seite 6 im Ressort Politik unter der Überschrift: "Union lässt Mietern doch mehr Rechte. Experten gegen kürzere Kündigungsfristen".
Ulrich Paul
BERLIN. Die Unionsfraktion im Bundestag will die Rechte der Mieter weniger stark einschränken als im Koalitionsvertrag mit der FDP vereinbart wurde. Der Berliner Bundestagsabgeordnete und Mietrechtsexperte Jan-Marco Luczak (CDU) erklärte gestern, dass "der soziale Charakter des Mietrechts unter allen Umständen gewahrt bleiben soll". Dazu gehöre, dass die längeren Kündigungsfristen für Vermieter nicht den kürzeren der Mieter angeglichen werden.
Mieter, die seit vielen Jahren in einer Wohnung leben, sollten nicht innerhalb von drei Monaten umziehen müssen. "Wir machen keine Klientelpolitik zugunsten der Vermieter", stellte der CDU-Abgeordnete in Anspielung auf die FDP klar. Die derzeitige Rechtslage sei angemessen. Danach verlängert sich die Kündigungsfrist für Vermieter nach fünf Jahren Mietdauer auf sechs Monate und nach acht Jahren Mietdauer auf neun Monate. Man müsse den Koalitionsvertrag in dieser Frage überdenken, so Luczak.
Minderungen weiter möglich
Innerhalb der Arbeitsgruppe Recht der Unionsfraktion bestehe Einigkeit hierüber, sagte der CDU-Abgeordnete, der als zuständiger Experte seiner Fraktion mit der FDP über eine Änderung des Mietrechts verhandeln muss. Luczak will jedoch nicht nur die längeren Kündigungsfristen für die Vermieter beibehalten. Er will die Rechte der Mieter auch bei Modernisierungen wahren, die dem Klimaschutz dienen. Während im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, dass energetische Sanierungen zu dulden sind und die Bewohner auf Mietminderungen verzichten müssen, fordert Luczak ein "vertragliches Gleichgewicht" zwischen Mietern und Vermietern. Denkbar sei es, auf das Recht zur Mietminderung nur für eine bestimmte Zeit zu verzichten - nicht für die gesamte Dauer der Arbeiten.
Er glaube nicht, dass ein kompletter Ausschluss des Mietminderungsrechts Gesetzesform erlange, so der CDU-Abgeordnete. Der FDP-Rechtsexperte Christian Ahrendt hält indes an den geplanten Änderungen fest. "Wir haben einen gültigen Koalitionsvertrag. Für mich ist nicht nachvollziehbar, wenn die Arbeitsgruppe Recht der Union davon abrücken möchte", sagte Ahrendt der Berliner Zeitung. Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßte dagegen die Äußerungen. DMB-Sprecher Ulrich Ropertz sagte, eine Beibehaltung der längeren Kündigungsfristen sei "sehr vernünftig".
Ärger mit Mietnomaden
Der Immobilienverband Deutschlands (IVD) hat unterdessen einen Gesetzesentwurf gegen sogenannte Mietnomaden vorgestellt. Unter Mietnomaden versteht der Verband Personen, die mit krimineller Energie von Wohnung zu Wohnung ziehen - mit dem Vorsatz, die Miete nicht zu bezahlen. Der IVD schätzt die Zahl der Mietnomaden bundesweit auf 20 000 bis 22 000 jährlich, davon mehr als 1 000 in Berlin. Das neue Gesetz soll es den Vermietern ermöglichen, den Zeitraum zwischen der Kündigung und der Räumung der Wohnung zu verkürzen. Selbst bei eindeutigen Fällen würden bis zur Räumung heute häufig bis zu 18 Monate vergehen, sagte gestern IVD-Präsident Jens-Ulrich Kießling. "Die Mietschulden wachsen währenddessen weiter und können bis zu 25 000 Euro und mehr betragen."
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass schon dann ein Kündigungsgrund vorliegt, wenn die Mieter ihre Mietkaution nicht bezahlen. Außerdem soll der Beginn der Schonfrist bis zur Räumung der Wohnung vorgezogen werden. Während die zweimonatige Schonfrist bisher erst nach Zustellung einer Räumungsklage beginnt, soll die Frist künftig nach der Kündigung durch den Vermieter beginnen. Eine Räumungsfrist soll nur dann gewährt werden, wenn die Miete für diese Zeit gezahlt wird. Der IVD fordert außerdem, die Wohnkosten für Empfänger staatlicher Transferleistungen direkt an die Vermieter zu zahlen.
BERLIN. Die Unionsfraktion im Bundestag will die Rechte der Mieter weniger stark einschränken als im Koalitionsvertrag mit der FDP vereinbart wurde. Der Berliner Bundestagsabgeordnete und Mietrechtsexperte Jan-Marco Luczak (CDU) erklärte gestern, dass "der soziale Charakter des Mietrechts unter allen Umständen gewahrt bleiben soll". Dazu gehöre, dass die längeren Kündigungsfristen für Vermieter nicht den kürzeren der Mieter angeglichen werden.
Mieter, die seit vielen Jahren in einer Wohnung leben, sollten nicht innerhalb von drei Monaten umziehen müssen. "Wir machen keine Klientelpolitik zugunsten der Vermieter", stellte der CDU-Abgeordnete in Anspielung auf die FDP klar. Die derzeitige Rechtslage sei angemessen. Danach verlängert sich die Kündigungsfrist für Vermieter nach fünf Jahren Mietdauer auf sechs Monate und nach acht Jahren Mietdauer auf neun Monate. Man müsse den Koalitionsvertrag in dieser Frage überdenken, so Luczak.
Minderungen weiter möglich
Innerhalb der Arbeitsgruppe Recht der Unionsfraktion bestehe Einigkeit hierüber, sagte der CDU-Abgeordnete, der als zuständiger Experte seiner Fraktion mit der FDP über eine Änderung des Mietrechts verhandeln muss. Luczak will jedoch nicht nur die längeren Kündigungsfristen für die Vermieter beibehalten. Er will die Rechte der Mieter auch bei Modernisierungen wahren, die dem Klimaschutz dienen. Während im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, dass energetische Sanierungen zu dulden sind und die Bewohner auf Mietminderungen verzichten müssen, fordert Luczak ein "vertragliches Gleichgewicht" zwischen Mietern und Vermietern. Denkbar sei es, auf das Recht zur Mietminderung nur für eine bestimmte Zeit zu verzichten - nicht für die gesamte Dauer der Arbeiten.
Er glaube nicht, dass ein kompletter Ausschluss des Mietminderungsrechts Gesetzesform erlange, so der CDU-Abgeordnete. Der FDP-Rechtsexperte Christian Ahrendt hält indes an den geplanten Änderungen fest. "Wir haben einen gültigen Koalitionsvertrag. Für mich ist nicht nachvollziehbar, wenn die Arbeitsgruppe Recht der Union davon abrücken möchte", sagte Ahrendt der Berliner Zeitung. Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßte dagegen die Äußerungen. DMB-Sprecher Ulrich Ropertz sagte, eine Beibehaltung der längeren Kündigungsfristen sei "sehr vernünftig".
Ärger mit Mietnomaden
Der Immobilienverband Deutschlands (IVD) hat unterdessen einen Gesetzesentwurf gegen sogenannte Mietnomaden vorgestellt. Unter Mietnomaden versteht der Verband Personen, die mit krimineller Energie von Wohnung zu Wohnung ziehen - mit dem Vorsatz, die Miete nicht zu bezahlen. Der IVD schätzt die Zahl der Mietnomaden bundesweit auf 20 000 bis 22 000 jährlich, davon mehr als 1 000 in Berlin. Das neue Gesetz soll es den Vermietern ermöglichen, den Zeitraum zwischen der Kündigung und der Räumung der Wohnung zu verkürzen. Selbst bei eindeutigen Fällen würden bis zur Räumung heute häufig bis zu 18 Monate vergehen, sagte gestern IVD-Präsident Jens-Ulrich Kießling. "Die Mietschulden wachsen währenddessen weiter und können bis zu 25 000 Euro und mehr betragen."
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass schon dann ein Kündigungsgrund vorliegt, wenn die Mieter ihre Mietkaution nicht bezahlen. Außerdem soll der Beginn der Schonfrist bis zur Räumung der Wohnung vorgezogen werden. Während die zweimonatige Schonfrist bisher erst nach Zustellung einer Räumungsklage beginnt, soll die Frist künftig nach der Kündigung durch den Vermieter beginnen. Eine Räumungsfrist soll nur dann gewährt werden, wenn die Miete für diese Zeit gezahlt wird. Der IVD fordert außerdem, die Wohnkosten für Empfänger staatlicher Transferleistungen direkt an die Vermieter zu zahlen.