Die Berliner Morgenpost fragte den Mietrechtsexperten Dr. Jan-Marco Luczak nach seiner Auffassung zu Gesetzesänderungen bezüglich Mietnomadentum ...
28. April 2010, Pressespiegel... Luczak bestätigte, dass er für einen schnelleren Rauswurf von dieser Art von Mietern sei und sich für eine baldige Gesetzesänderung einsetzen werde.
Mittwoch, 28. April 2010 07:49 - Von Isabell Jürgens
In Berlin gibt es jährlich 1000 Fälle von Mietnomadentum. Bei 1,6 Millionen Mietwohnungen ist diese Zahl gering, doch die Wirkung groß. Sie richten einen jährlichen Schaden von 30 Millionen Euro an. Und meist trifft es kleine Privateigentümer wie Regina Körper. Dabei profitieren die Betrüger von der Gesetzeslage.
Ulrich Löhlein, Geschäftsführer der Attika Verwaltungs GmbH, ist ein erfahrener Vermieter. Seit zwölf Jahren betreut er im Auftrag privater Eigentümer Wohnungen in Berlin. Knapp 3000 sind es derzeit. Doch bei der sympathischen Familie R. unterlief ihm ein folgenschwerer Fehler. „Ich habe mein Herz erweichen lassen“, gesteht der 44-Jährige. Trotz einer negativen Schufa-Auskunft gab er der Familie eine Chance. Mit fatalen Folgen. Denn die Familie R., die bei ihm im Dezember 2008 den Mietvertrag für eine gepflegte Vier-Zimmer-Wohnung mit Blick auf den Britzer Garten unterschrieb, überwies nur für die ersten zwei Monate die Miete. Erst Anfang dieses Jahres und 13 Monate ohne Mietzahlungen später zog die Familie aus und hinterließ einen Schaden von 16.000 Euro.
Das Problem der juristisch korrekt als „Einmietbetrüger“ bezeichneten Mietnomaden ist zahlenmäßig äußerst begrenzt – doch in der Wirkung auf die betroffenen Hauseigentümer enorm. Nach Berechnungen des Immobilienverbandes IVD verursachen Mietausfälle bundesweit Schäden von jährlich rund 2,2 Milliarden Euro. Nach der polizeilichen Kriminalitätsstatistik (2008) sind bundesweit 9682 Fälle von „Einmietbetrügern“ dokumentiert. Dazu gehören jedoch auch Fälle von nicht bezahlten Übernachtungsrechnungen in Hotels.
Der IVD geht jedoch davon aus, dass die tatsächliche Anzahl durch nicht zur Anzeige gebrachte Fälle noch einmal so hoch ist. Der IVD geht von mehr als 1000 Fällen jährlich in Berlin aus. Die Schadenshöhe betrage in der Hauptstadt mehr als 30 Millionen Euro jährlich. Angesichts des Berliner Mietwohnungsbestandes von 1,6 Millionen ist die Zahl der Menschen, die vorsätzlich die Miete schuldig bleiben, also verschwindend gering. Doch da die finanziellen Schäden, die sie durchschnittlich verursachen, sich auf 25.000 bis 30.000 Euro je Wohnungen belaufen, geraten viele der betroffenen Eigentümer in eine existenzbedrohende Situation. „Geschädigt werden meist nicht die großen Wohnungsbaugesellschaften, sondern kleinere Privatvermieter“, sagt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des IVD. Sie verfügten meist weder über die Möglichkeiten noch das Wissen, sich in der Form abzusichern, wie es Immobiliengesellschaften könnten.
Mietvertrag mit gefälschten Papieren erschlichen
Doch auch professionelle Vermieter haben es mitunter schwer, die kriminellen Mieter rechtzeitig auszusieben. „Wir vermieten nur, wenn Schufa-Auskunft, Einkommens- und die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters vorliegen“, sagt etwa Regina Körper von der Immobilienverwaltung Detlef Kurzhals. Doch im Falle der Mittdreißigerin, die sich im Dezember 2009 um eine Wohnung an der Steglitzer Albrechtstraße bewarb, nützte diese Vorsicht nichts. Zwar konnte die Bewerberin alle gewünschten Papiere vorlegen – „doch leider waren alles Fälschungen“, so die Verwalterin. Die waren aber so geschickt angefertigt, dass der Schwindel erst aufflog, als der Vertrag schon unterzeichnet war.
„Die Mieterin überwies nur die erste Rate der Kaution und hat bislang noch kein einziges Mal die Monatsmiete in Höhe von 400 Euro überwiesen“, so Regina Körper. Obwohl die Verwaltung sofort reagierte und der Mieterin noch im Dezember kündigte, ist der vom Gericht anberaumte Räumungstermin erst im Juni. „Der Schaden inklusive Anwalts- und Gerichtskosten beläuft sich bis dahin auf 4000 Euro“, sagt die 32-Jährige – wenn alles gut geht und die betrügerische Mieterin nicht noch mit Tricks ihre Räumung weiter hinauszögert.
„Selbst in klaren Fällen vergehen bis zur tatsächlichen Räumung der Wohnung bis zu 18 Monate“, sagt IVD-Chef Kießling. Deshalb hat der IVD einen Gesetzentwurf mit Lösungsvorschlägen erarbeitet. Dieser soll die Zeit zwischen Kündigung und Räumung halbieren. Das derzeitige Mietrecht biete zu viele Möglichkeiten, das Räumungsverfahren in die Länge zu ziehen. Der Berliner Bundestagsabgeordnete Jan-Marco Luczak (CDU) unterstützt den Vorstoß des IVD, kriminelle Mieter schneller rauswerfen zu können. „Es kann nicht sein, dass diese Mieter es etwa durch die Präsentation von angeblichen Untermietern in der Hand haben, ihren Rauswurf um bis zu zwei Jahre zu verzögern.“
Bislang habe das Bundesjustizministerium jedoch noch keine Vorschläge präsentiert, obwohl im Koalitionsvertrag mit der FDP vereinbart wurde, dem „Mietnomandentum wirksam zu begegnen“. Luczak dringt darauf, dass die Vorschläge des IVD nun schnellstmöglich Eingang in die Beratungen des Justizministeriums finden. „Ich hoffe, dass spätestens Anfang 2011 ein entsprechendes Gesetz in Kraft tritt“, so Luczak. „Die Angst der privaten Kleinvermieter, die um ihre Altersvorsorge bangen, muss ernst genommen werden.“
Rainer Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, befürchtet indes, dass die vom IVD geforderte Verkürzung der Verfahrensdauer und der Mieterschutzfristen zulasten aller Mieter geht, auch der ehrlichen. Schließlich könnte jeder Mieter unverschuldet in die Situation geraten, dass es zu Mietrückständen kommt, etwa durch Krankheit. „Wenn dann statt nach zwei Monaten Mietrückständen schon nach einem gekündigt werden kann, ist das eine unangemessene Härte“, sagt Wild. Mit den Mitteln des Mietrechts sei das Problem der kriminellen Mietnomaden ohnehin nicht einzudämmen.
In Berlin gibt es jährlich 1000 Fälle von Mietnomadentum. Bei 1,6 Millionen Mietwohnungen ist diese Zahl gering, doch die Wirkung groß. Sie richten einen jährlichen Schaden von 30 Millionen Euro an. Und meist trifft es kleine Privateigentümer wie Regina Körper. Dabei profitieren die Betrüger von der Gesetzeslage.
Ulrich Löhlein, Geschäftsführer der Attika Verwaltungs GmbH, ist ein erfahrener Vermieter. Seit zwölf Jahren betreut er im Auftrag privater Eigentümer Wohnungen in Berlin. Knapp 3000 sind es derzeit. Doch bei der sympathischen Familie R. unterlief ihm ein folgenschwerer Fehler. „Ich habe mein Herz erweichen lassen“, gesteht der 44-Jährige. Trotz einer negativen Schufa-Auskunft gab er der Familie eine Chance. Mit fatalen Folgen. Denn die Familie R., die bei ihm im Dezember 2008 den Mietvertrag für eine gepflegte Vier-Zimmer-Wohnung mit Blick auf den Britzer Garten unterschrieb, überwies nur für die ersten zwei Monate die Miete. Erst Anfang dieses Jahres und 13 Monate ohne Mietzahlungen später zog die Familie aus und hinterließ einen Schaden von 16.000 Euro.
Das Problem der juristisch korrekt als „Einmietbetrüger“ bezeichneten Mietnomaden ist zahlenmäßig äußerst begrenzt – doch in der Wirkung auf die betroffenen Hauseigentümer enorm. Nach Berechnungen des Immobilienverbandes IVD verursachen Mietausfälle bundesweit Schäden von jährlich rund 2,2 Milliarden Euro. Nach der polizeilichen Kriminalitätsstatistik (2008) sind bundesweit 9682 Fälle von „Einmietbetrügern“ dokumentiert. Dazu gehören jedoch auch Fälle von nicht bezahlten Übernachtungsrechnungen in Hotels.
Der IVD geht jedoch davon aus, dass die tatsächliche Anzahl durch nicht zur Anzeige gebrachte Fälle noch einmal so hoch ist. Der IVD geht von mehr als 1000 Fällen jährlich in Berlin aus. Die Schadenshöhe betrage in der Hauptstadt mehr als 30 Millionen Euro jährlich. Angesichts des Berliner Mietwohnungsbestandes von 1,6 Millionen ist die Zahl der Menschen, die vorsätzlich die Miete schuldig bleiben, also verschwindend gering. Doch da die finanziellen Schäden, die sie durchschnittlich verursachen, sich auf 25.000 bis 30.000 Euro je Wohnungen belaufen, geraten viele der betroffenen Eigentümer in eine existenzbedrohende Situation. „Geschädigt werden meist nicht die großen Wohnungsbaugesellschaften, sondern kleinere Privatvermieter“, sagt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des IVD. Sie verfügten meist weder über die Möglichkeiten noch das Wissen, sich in der Form abzusichern, wie es Immobiliengesellschaften könnten.
Mietvertrag mit gefälschten Papieren erschlichen
Doch auch professionelle Vermieter haben es mitunter schwer, die kriminellen Mieter rechtzeitig auszusieben. „Wir vermieten nur, wenn Schufa-Auskunft, Einkommens- und die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters vorliegen“, sagt etwa Regina Körper von der Immobilienverwaltung Detlef Kurzhals. Doch im Falle der Mittdreißigerin, die sich im Dezember 2009 um eine Wohnung an der Steglitzer Albrechtstraße bewarb, nützte diese Vorsicht nichts. Zwar konnte die Bewerberin alle gewünschten Papiere vorlegen – „doch leider waren alles Fälschungen“, so die Verwalterin. Die waren aber so geschickt angefertigt, dass der Schwindel erst aufflog, als der Vertrag schon unterzeichnet war.
„Die Mieterin überwies nur die erste Rate der Kaution und hat bislang noch kein einziges Mal die Monatsmiete in Höhe von 400 Euro überwiesen“, so Regina Körper. Obwohl die Verwaltung sofort reagierte und der Mieterin noch im Dezember kündigte, ist der vom Gericht anberaumte Räumungstermin erst im Juni. „Der Schaden inklusive Anwalts- und Gerichtskosten beläuft sich bis dahin auf 4000 Euro“, sagt die 32-Jährige – wenn alles gut geht und die betrügerische Mieterin nicht noch mit Tricks ihre Räumung weiter hinauszögert.
„Selbst in klaren Fällen vergehen bis zur tatsächlichen Räumung der Wohnung bis zu 18 Monate“, sagt IVD-Chef Kießling. Deshalb hat der IVD einen Gesetzentwurf mit Lösungsvorschlägen erarbeitet. Dieser soll die Zeit zwischen Kündigung und Räumung halbieren. Das derzeitige Mietrecht biete zu viele Möglichkeiten, das Räumungsverfahren in die Länge zu ziehen. Der Berliner Bundestagsabgeordnete Jan-Marco Luczak (CDU) unterstützt den Vorstoß des IVD, kriminelle Mieter schneller rauswerfen zu können. „Es kann nicht sein, dass diese Mieter es etwa durch die Präsentation von angeblichen Untermietern in der Hand haben, ihren Rauswurf um bis zu zwei Jahre zu verzögern.“
Bislang habe das Bundesjustizministerium jedoch noch keine Vorschläge präsentiert, obwohl im Koalitionsvertrag mit der FDP vereinbart wurde, dem „Mietnomandentum wirksam zu begegnen“. Luczak dringt darauf, dass die Vorschläge des IVD nun schnellstmöglich Eingang in die Beratungen des Justizministeriums finden. „Ich hoffe, dass spätestens Anfang 2011 ein entsprechendes Gesetz in Kraft tritt“, so Luczak. „Die Angst der privaten Kleinvermieter, die um ihre Altersvorsorge bangen, muss ernst genommen werden.“
Rainer Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, befürchtet indes, dass die vom IVD geforderte Verkürzung der Verfahrensdauer und der Mieterschutzfristen zulasten aller Mieter geht, auch der ehrlichen. Schließlich könnte jeder Mieter unverschuldet in die Situation geraten, dass es zu Mietrückständen kommt, etwa durch Krankheit. „Wenn dann statt nach zwei Monaten Mietrückständen schon nach einem gekündigt werden kann, ist das eine unangemessene Härte“, sagt Wild. Mit den Mitteln des Mietrechts sei das Problem der kriminellen Mietnomaden ohnehin nicht einzudämmen.